Elternbeirat

Zusammenarbeit mit den Eltern

Wir verstehen unserer Arbeit als erziehungsunterstützend und bilden eine Partnerschaft mit dem Elternhaus, die mit der Aufnahme des Kindes in unsere KiTa, das Konzept akzeptiert und in ständigem Austausch mit uns gemeinsam das Kind begleiten. Um eine vertrauensvolle Arbeit zu gewährleisten, muss diese transparent gemacht werden, so führen die ErzieherInnen Tagebücher über die Fortschritte des einzelnen Kindes, sowie über Ess – und Schlafverhalten und Wickelpläne. Es werden Einzelgespräche und regelmäßige Entwicklungsgespräche angeboten. Auch Tür – und Angelgesprächen stehen wir offen gegenüber. Des weiteren finden Infoabende-/ Nachmittage, Elternvollversammlungen, Hospitationen und Gemeinschaftsaktionen statt.

Über unsere Eltern-App bekommen Sie alle Informationen und Termine auf Ihr Handy, welches Sie jederzeit abrufen können. Über ein Unterpunkt der Eltern-App buchen Sie selbstständig das Mittagessen Ihres Kindes. Somit haben Sie die Möglichkeit, wenn Ihr Kind morgens krank ist, das Mittagessen sofort zustornieren.

In Erziehungsfragen stehen wir den Eltern im Bereich Erziehung und Pädagogik beobachtend und beratend zur Seite und arbeiten daher mit Frühförderstellen und heilpädagogischen Praxen, Erziehungsstellen, Ergotherapeuten etc. zusammen.

Dokumentationen über Bildungsprozesse sind gerichtet auf die ergänzende schriftliche Information an die Eltern.

Die Dokumentationsmethode ist bei den kath. KiTas des Zweckverbandes standardisiert..

Diese Dokumentationen werden von uns mit einem Sprachentwicklungsbogen(BaSik – R. Zimmer), angeboten und im Rahmen des jährlichen Entwicklungsgespräches vorgelegt. Ergänzend hierzu ergeben sich auch die Portfolios der Kinder über die gesamte KiTa Zeit.

Ferner gibt es Gelegenheit an diversen Elternabenden/ - Nachmittagen teilzunehmen.

Rat der Einrichtung

Von der gesamten Elternschaft wird ein Elternrat gewählt. Dieser fungiert als Vermittler und Bindeglied zwischen Eltern, ErzieherInnen und Träger. Er unterstützt und hilft tatkräftig bei festen und Aktionen und soll die pädagogische Arbeit beleben.

Der Elternrat ist Teil des Rates der Einrichtung, der sich aus Träger, den Gruppenleitungen, der Leitung und dem Elternrat zu gleiche teilen zusammensetzt. Er hat Mitbestimmungs- und Anhörrecht.

Im jährlichen Rhythmus findet eine Bedarfsabfrage zu den Öffnungs – und Betreuungszeiten statt. Hier ist es und wichtig, uns möglichst nahe am Bedarf der Familien zu orientieren.

Eine Zufriedenheitsabfrage findet in verschiedenen Formen, sei es als Fragebogen oder in Kurzform als Blitzabfrage statt.